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   BFH, 28.04.1992 - V R 83/87   

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https://dejure.org/1992,17559
BFH, 28.04.1992 - V R 83/87 (https://dejure.org/1992,17559)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1992 - V R 83/87 (https://dejure.org/1992,17559)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1992 - V R 83/87 (https://dejure.org/1992,17559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Gestaltungsmißbrauchs bei Sicherung eines Mietvertrags durch Zwischenvermietung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.10.1987 - V B 61/87

    Fortbestand des Vorbehalts der Nachprüfung bei fehlendem Vorbehaltsvermerk im

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - V R 83/87
    Objektiv nachprüfbar sind diese Umstände, wenn sie anhand von Anzeigen, Angeboten, Schriftwechsel belegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710; BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2.).
  • BFH, 29.10.1987 - V B 109/86

    Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - V R 83/87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats erfüllt die Einschaltung von Zwischenmietern, d.h. von Personen, die das Mietverhältnis eingehen, um die gemietete Wohnung an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs i.S. von § 42 AO 1977, wenn für die Einschaltung - abgesehen von dem Ziel der Vorsteuererstattung - wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (vgl. z.B. Beschluß des BFH vom 29. Oktober 1987 V B 109/86, BFHE 151, 247, BStBl II 1988, 96 m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1991 - V B 175/89

    Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich Ablehnung eines beantragten

    Auszug aus BFH, 28.04.1992 - V R 83/87
    Objektiv nachprüfbar sind diese Umstände, wenn sie anhand von Anzeigen, Angeboten, Schriftwechsel belegt werden können (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710; BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BFHE 151, 251, BStBl II 1988, 45 unter 2.).
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